Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. pixgreen

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Autragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1. Leistung und Zahlung

Die in einem schriftlichen oder mündlichen Angebot der Fa. pixgreen genannten Preise gehen davon aus, dass die Vorgaben, die zur Angebotsabgabe führten, unverändert bleiben. Alle Preise der Fa. pixgreen enthalten keine Mehrwertsteuer, wenn nicht ausdrücklich im Angebot der Vermerk enthalten ist "Mehrwertsteuer" bzw. "inkl. MwSt.". Nebenkosten wie Verpackung, Fracht, Porto und ähnliche Kosten sind ohne besondere Absprache nicht im Preis enthalten. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden, die zu einem vermehrten Aufwand führen, werden gesondert berechnet. Dazu zählen auch diejenigen, welche auf Veranlassung des Kunden durch die Fa. pixgreen an andere Unternehmen weiter gegeben werden.

2. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum ab. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in Euro rein netto zu erfolgen. Bei neuen Verbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei großen Aufträgen kann Vorauszahlung oder der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen verlangt werden. Wenn Sondermaterialien in größeren Mengen bereitgestellt werden müssen, ist die Fa. pixgreen berechtigt, hierfür sofortige Zahlung zu verlangen.

3. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. pixgreen.

4. Zahlungsverzug

Ist der Zahlungsanspruch der Fa. pixgreen durch eine Abgabe des Angebots oder bei Vertragsabschluss eingetretene oder bekanntgewordene Verschlechterung in den Vermögens-verhältnissen des Kunden nach ihrer Einschätzung gefährdet, so kann sie die sofortige Zahlung aller noch offenen, auch sonstiger gestundeten Rechnungen verlangen, die Auslieferung von Ware zurückstellen oder die Weiterarbeit einstellen, ohne dass sie in Lieferungsverzug kommt. Eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen wird unwiderlegbar als gegeben angesehen, wenn der Kunde trotz Mahnung wegen Zahlungsrückstandes nicht in der gesetzten Frist Zahlung leistet. Bei Zahlungsrückstand gelten 9 % Jahreszinsen ab dem 30. Tag nach Rechnungsstellung als vereinbart. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

5. Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernimmt die Fa. pixgreen keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versand. Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.

6. Lieferverzug

Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Ersatz für entgangenen Gewinn kann er nicht verlangen.

7. Beanstandungen

sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Die Pflicht des Auftrag-gebers zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Die Fa. pixgreen hat das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gegen die Fa. pixgreen geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von drei Monaten nach Verlassen der Ware eintrifft. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsver-fahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzegnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Annahme der Ware auf den Auftraggeber über. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

8. Farbabweichungen

Die vom Auftraggeber vorgelegte Farbunterlage ist für die Reproduktion maßgeblich. Geringfügige Farbabweichungen zwischen beigestellter Arbeitsunterlage, Proof bzw. Originaldruck und Auflagendruck sind bedingt durch unterschiedliche Fertigungsverfahren drucktechnisch unvermeidbar und können nicht reklamiert werden.

9. Material

Vom Auftraggeber beschafftes Material gleich welcher Art, ist frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge.

10. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung

angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z.B. per ISDN).

11. Eigentumsvorbehalt

Die von der Fa. pixgreen zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände und Arbeitsbehelfe, insbesondere Schriftsätze, Datenträger, Duckplatten, Filme, Lithografien, Platten, Stanzen und andere für den Produktionsprozess erforderliche Behelfe (Druckvorrichtungen) sowie die bearbeiteten Daten bleiben das unveräußerliche Eigentum der Fa. pixgreen und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht. Dies gilt auch für die Arbeitsbehelfe und Daten, welche im Auftrag des zur Lieferung verpflichteten Auftragnehmers von einem anderen Unternehmen erstellt wurden. Wenn jedoch im Zuge der Herstellung des Druckwerkes der Auftraggeber die Herstellung der Lithografien und den Druck separat bestellt und beide Positionen separat verrechnet werden, ist der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung aller offenen Rechnungen auch Eigentümer der Lithografien und kann daher darüber frei verfügen.

12. Verantwortlichkeit des Kunden und Urheberrecht

Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen und dafür, dass die Erzeugnisse nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt der Fa. pixgreen vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung. Für fremde Druckvorlagen, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen vier Wochen nicht abgefordert sind, wird keine Haftung übernommen.

13. Versicherungen

Wenn die übergebenen Manuskripte, Originale, Druckvorlagen, Papiere, Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zubesorgen. Andernfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.

14. Satzfehler

werden kostenfrei berichtigt; dagegen wird von der Fa. pixgreen infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der Duden, letzte Auflage, maßgebend. Die Fa. pixgreen haftet grundsätzlich nur, soweit Schäden durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurden.

15. Korrekturabzüge

und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu überprüfen und der Fa. pixgreen korrigiert zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

16. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßige wiederkehrende Arbeiten können von beiden Teilen nur mit einer Frist von drei Monaten zum Schluß eines Monats gekündigt werden.

17. Vermittlung von Aufträgen

Bei Vermittlung von Aufträgen an Druckereien, Reproduktions- und Satzherstellungsbetriebe gelten deren Geschäftsbedingungen, sofern nicht gegenteilige schriftliche Abmachungen bestehen. Derartige Leistungen werden dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht. Für diese Leistungen übernimmt die Fa. pixgreen keine Haftung und tritt ihre Ansprüche gegen die betreffenden Firmen an den Auftraggeber ab. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

18. Fremdsprachentexte

Wird die Fa. pixgreen verpflichtet, einen deutschen Text in eine Fremdsprache übersetzen zu lassen, so haftet sie nicht für die Richtigkeit der Übersetzung, wenn diese von einem autorisierten Übersetzer durchgeführt wird. Das vom Auftraggeber erteilte "ok" gilt grundsätzlich auch für Fremdspachentexte, sowohl hinsichtlich der Übersetzung als auch des Drucksatzes.

19. Impressum

Die Fa. pixgreen kann auf den Vertragserzeugnissen des Auftraggebers in geeigneter Weise auf die eigene Firma hinweisen.

20. Erfüllungsort, Gerichtstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle den Geschäftsbeziehungen einschließlich vorvertraglicher Absprachen entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten wird Leonberg vereinbart.

21. Teilunwirksamkeit

Sollte eine oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen und Vereinbarungen richtig oder unwirksam sein, so berührt dieses die Wirksamkeit des übrigen Inhalts dieser Bedingungen nicht.

22. Bilddatenbank

A. Allgemeines und Ausnahmen

A1.a

- Alle Übertragungen von digitalen Bildern und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Fa. pixgreen.

A1.b

- Das Abrufen von digitalen Bildern darf nur und ausschließlich von berechtigten Personen mit entsprechender Zugangsberechtigung vorgenommen werden.

A.2

- Digitale Bilder mit technischen oder sonstigen Mängeln, sind binnen 24 Stunden nach der ISDN-Übertragung bzw. nach Erhalt der CD zu reklamieren bzw. bei versteckten Mängeln sofort nach bekannt werden von solchen mitzuteilen. (Der Vertragspartner erhält nach fristgemäßer Reklamation, die technisch mangelhaften Bilder erneut, ohne dass eine erneute Gebühr fällig wird.) Darüber hinausgehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen mangelnder Qualität sind ausgeschlossen, es sei denn die Fa.pixgreen hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

A.3

- Die übermittelten digitalen Bilddatensätze bleiben stets Eigentum der Fa. pixgreen.

A.4

- Low-Resolution-Bilder ("72 dpi Layoutdaten" oder "Screenshots") sind grundsätzlich nicht für die Veröffentlichung freigegeben, sondern dienen neben den Thumbnails lediglich als weitere Auswahlhilfe und für Layouts.

A.5

- Der Vertragspartner erwirbt durch die Leistung von Schadenersatz und/oder einer Vertragsstrafe, weder Eigentums- noch Nutzungsrechte am Bildmaterial, welche nach diesen Bedingungen fällig sind.

B. Bezahlung

B.1

- Jede Nutzung von Bildmaterial aus unserer Bilddatenbank ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach den in unserer Preisliste festgelegten Preisen und verstehen sich stets netto zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind netto und ohne jeglichen Abzug per Einzugsermächtigung zahlbar.

C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

C.1

- Die Weitergabe von Bildern in elektronischer, digitaler oder analoger Form oder die Weiter-gabe von Nachdruckrechten an Dritte ist außerhalb der getroffenen Vereinbarungen nicht gestattet.

C.2

- Eine Nacherstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes wie z.B. durch Abzeichnen, Nachphotographieren, Photocomposing oder Montagen mit mechanischen oder elektronischen Hilfsmitteln ist nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

C.3

- Der Vertragspartner ist zur Beachtung der publizistischen Grundrechte des Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet. Der Vertragspartner trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder des Urheberrechtes durch eine abredewidrige oder sinnentstellte Verwendung in Bild und Text über-nehmen wir keine Haftung. Tendenzfremde Verwendung und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Vertragspartner etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig!

C.4

- Die Fa. pixgreen behält sich die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennt Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.

C.5

- Für die technische Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten übernimmt pixgreen keine Gewähr. Für Schäden, die durch technischbedingte Störungen, Betriebseinschränkungen und Betriebsunterbrechungen verursacht sind, wird nicht gehaftet, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Betriebszeiten können von der Fa. pixgreen jederzeit aufgrund technischer Anpassungen oder anderer Umstände geändert werden. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf ständige Verfügbarkeit.

D. Urheberrecht/Belegexemplar

D.1

- Bei Veröffentlichung unserer Bildvorlagen verlangen wir ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk (Fa. pixgreen/Bildautor), und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel darüber lässt, welche Abbildungen im einzelnen damit bezeichnet sind (§13 UrhG). Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt.

D.2

- Ziffer D.1. gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen worden ist.

D.3

- Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.

D.4

- Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns zwei Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzusenden.

E. Vertragstrafe/pauschalierter Schadensersatz

E.1

- Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unserer digitalen Bilder in elektronischer, digitaler oder analoger Form, unberechtigter Weitergabe von Nachdruck-rechten an Dritte sowie unberechtigter Fertigung von Kopien digitaler Datensätze oder analoger Darstellungen der in den Datensätzen enthaltenen Bildinhalte für Archivzwecke des Kunden sowie Weitergabe derselben an Dritte (vgl. Ziffer C.1und C.2) wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eine Vertragsstrafe in Höhe des x-fachen des üblichen Nutzungshonorars fällig. Die Zahlung dieser Vertragsstrafe stellt den Zweitverwender nicht von der Honorarzahlung frei.